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Bericht aus Mainz 34

 

 VORWORT

 

Herzlich Willkommen bei der digitalen Ausgabe meines „Bericht aus Mainz“. Diese Version passt sich automatisch auf ihr Endgerät an und erleichtert somit die Lesbarkeit. Natürlich können Sie sich den Bericht aber auch nach wir vor im pfd-Format herunterladen. Viel Vergnügen. 

 

Sonderausgabe zur Corona-Hilfe des Landes

 

Liebe Leserinnen und Leser.

 

 

 

 

Die CDU hat den Wahlkampf eröffnet. In diesen Zeiten, in denen es um essentielle Fragen geht, nämlich vor allen Dingen um unsere Gesundheit und um die Frage, wie wir als Gesellschaft gemeinsam die Krise bewältigen, hat sich die CDU entschieden, mit den Ängsten der Menschen zu spielen. Ich überlasse Ihnen eine Bewertung.

 

 

Ich überlasse es Ihnen auch zu bewerten, was davon zu halten ist, wenn CDU Abgeordnete Krankenhäuser in einer Art Katastrophentourismus besuchen, während Angehörige draußen bleiben müssen.

 

 

Meiner persönlichen Auffassung nach ist jetzt nicht die Zeit für Wahlkampf. Aber Halbwahrheiten können ich nicht im Raum stehen bleiben, denn sie verbreiten Angst und Unsicherheit.

 

 

Wenn CDU Landtagsabgeordnete twittern/auf Facebook Posts einstellen mit der Behauptung es wäre von der Landesregierung noch kein Cent für Anträge der Corona-Soforthilfe ausgezahlt worden, dann ist dies die Unwahrheit. Ziel ist offenbar, aus einer Krise politisch Profit zu schlagen. Auch das möge jeder selbst bewerten. Wenn populistisch behauptet wird, die Landesregierung würde die Unternehmen „im Regen stehen lassen“, dann ist dies ebenso unwahr und diskreditiert auch die Arbeit derer, die an den Osterfeiertagen bei der ISB freiwillig durcharbeiten.

 

 

Die Landes-SPD hat sich hierzu bereits am Freitag in einem Newsletter geäußert. Ich greife dessen Inhalt auf.

 

 

Und nun wünsche ich Ihnen schöne Osterfeiertage. Bleiben Sie gesund.

 

 

 

Herzlichst,

 

Nina Klinkel

 

 

 

ZUKUNFTSFONDS STARKE WIRTSCHAFT RHEINLAND-PFALZ

 

Das Landesprogramm "Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz" ergänzt die Soforthilfen des Bundes und erweitert diese zudem auf Unternehmen bis zu 30 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Antragsberechtigt sind Soloselbstständige, Freiberufler, Unternehmen und Landwirtschaft mit Sitz in Rheinland-Pfalz.

 

Der Corona Soforthilfe Kredit RLP wird über Hausbank beantragt und ist bis zum 31.03.2022 tilgungsfrei.

 

  • Solo-Selbstständige und Unternehmen bis zu 10 Beschäftigte:
    Sofortdarlehen über 10.000 Euro.
  • Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigte:
    Sofortdarlehen über 30.000 Euro sowie ein Zuschuss über 9.000 Euro.

 

Die gewährten Kreditmittel können unmittelbar nach Erhalt der Förderzusage bis einschließlich 30.11.2020 abgerufen werden. Der Programmzinssatz für den Endkreditnehmenden beträgt 1,00 % p.a..

 

Die Tilgung erfolgt zwischen dem 31.03.2022 und dem 31.03.2026 in 17 gleichhohen vierteljährlichen Raten.

 

 

 

AKTUELL

 

2450 Anträge mit einer Summe von 19,5 Mio Euro bewilligt. Damit die Anträge schneller bearbeitet werden können, arbeiten 100 Mitarbeiter der ISB arbeiten die Osterfeiertage durch.

 

 

 

So läuft die Bearbeitung der Anträge

 

 

In RLP wurden am Abend des Sonntag, 29.3. die Anträge ins Netz gestellt. Dies war der früheste rechtssichere Zeitpunkt, denn erst im Lauf des Sonntags hat der Bund die Verwaltungsvereinbarungen erlassen, wie das Programm anzuwenden ist.

 

Andere Länder hatten bereits einige Tage vorher etwas „Selbstgestricktes“ veröffentlicht, das aber z.T. erheblich von den Bundesvorgaben abwich. Diese Länder haben nun große Probleme, weil sie die Antragsbedingungen nochmal ändern mussten. Bei uns ist alles rechtssicher.

 

 

RLP verlangt auf den Anträgen eine Unterschrift. Da es sich um große Summen und öffentliche Gelder handelt, soll so einem etwaigen Betrugsversuch vorgebeugt werden. – Auch zum Schutz der Antragsteller. Wie wichtig das ist, zeigt auch die aktuelle Situation in NRW.  

 

 

Die von RLP bewilligten Anträge sind geprüft.

 

 

Was man von der ISB erhält, ist auch wirklich das Geld, das einem zusteht und mit dem es möglich ist zu kalkulieren. Das ist in anderen Ländern anders. NRW hat z.B. einfach immer die Höchstsumme überwiesen und in einem Begleitschreiben klargestellt, dass es sich um eine vorläufige Bewilligung handelt und man doch bitte alles, das einem nicht zustehe, an eine mitgelieferte Kontonummer zurücküberweisen möge. Die Prüfung wurde also auf die Antragsteller verlagert. Sie erhalten mal eben 9.000 oder 15.000 Euro, wissen aber gar nicht, wieviel davon wirklich für sie ist. Und wenn sie zu viel behalten, ist es Betrug. So ein Verfahren wünscht man wirklich keinem Unternehmen. Aber auf diese Weise lassen sich natürlich rasch Anträge bewilligen…mit Bundesgeld übrigens.

 

 

Für die Sportvereine

 

 

Neben dieser Möglichkeit wird das Land ein eigenes Hilfsprogramm für Sportvereine, die in ihrer Existenz bedroht sind, auflegen. Diese Programm ergänzt das Bundesprogramm bei Bedarf.

 

Unser Sportminister Roger Lewentz hat sich mit den Vertretern des Landessportbundes und der regionalen Sportbünde Rheinland, Rheinhessen und Pfalz darauf verständigt, zunächst über ein digitales Meldesystem in Not geratene Vereine zu identifizieren und den Hilfsbedarf zu ermitteln. Auf den Homepages des LSB und der Sportbünde ist die Umfrage zu finden oder auch direkt unter: https://schadensmeldungcorona.questionpro.eu

 

 

 

Für die Rheinfähren

 

Die finanzielle Unterstützung für Rheinfähren durch das Land richtet sich an die Betreiber von Autofähren am Rhein mit Betriebssitz in Rheinland-Pfalz, um die Aufrechterhaltung des Fährbetriebs mit Hilfe von Zuschüssen zu gewährleisten. Gerade die Rheinfähren sind von besonderer Erreichbarkeit in der Region. Den betroffenen Fährunternehmen am Rhein wird zunächst für April 2020 ein Antrag auf Zuschuss gewährt. Das Antragsformular kann im Verkehrsministerium angefordert werden (Mail: georg.muench@mwvlw.rlp.de angefordert werden. 

 

 

Kommentare: 2
  • #2

    Nina Klinkel (Dienstag, 14 April 2020 19:22)

    Sehr geehrter Herr Pira,

    erst einmal freue ich mich, dass sich ein Vorstandsmitglied der CDU Simmern/Rheinböllen hierher "verirrt" hat. Im Newsletter sind bereits viele Ihrer Fragen beantwortet. Es wird dort auch ausführlich erläutert WARUM wir in RLP den RECHTSSICHEREN Werg bevorzugen. Ich denke, wir allen sind daran interessiert, unsere Unternehmern keine Situation wie in NRW zuzumuten. Es sind übrigens auch keine 100 Mitarbeiter bei der ISB, sondern 100, die über die Feiertage geackert haben. Über Ostern wurden rund 20 000 Anträge bearbeitet mit einem Volumen von 180 Mio Euro...
    Vielleicht gäbe die CDU ein besseres Bild ab, wenn Sie fundiert recherchieren würde, statt Unsicherheit zu schüren.

    Mit besten Grüßen und bleiben Sie gesund.

  • #1

    Martin Pira (Samstag, 11 April 2020 23:38)

    Guten Tag Frau Klinkel,

    Loben Sie hier tatsächlich die Landesregierung und auch die ausführende ISB, dass bis 10.4. - also 12 Tage, nachdem die dringend benötigten Zuschüsse beantragt werden können, nun endlich einmal 2.450 Anträge bearbeitet worden sind???

    In Berlin wurden gleich am Dienstag, 31.3. die ersten Zuschüsse ausgezahlt. Nordrhein-Westfahlen hat bereits letzte Woche schon 100.000 Zuschüsse ausgezahlt - beides gem. Informationen der Presse.

    Und Rheinland-Pfalz hat erst am Mittwoch 8.4. mit der Auszahlung begonnen.

    Wie lange wird es dauern, bis die aktuell vorliegenden 60.000 Anträge bei 100 Mitarbeiter abgearbeitet sind?

    Die Unternehmer haben Existenzangst. Es wurde schnelle Hilfe versprochen.

    Sie müssen sich nun wirklich eingestehen, dass hier Rheinland-Pfalz KEIN gutes Bild abgegeben hat.

    Wenn andere Parteien dies nun kritisieren, dann zu Recht. Andere Bundesländer haben gezeigt, dass es deutlich besser geht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Martin Pira