„In dubio pro vino“

Rheinhessische SPD-Landtagsabgeordnete laden zum Austausch mit rheinland-pfälzischem Weinbauministerium zum Thema „Mobile Weinstände“

Weinausschank gehört zur rheinhessischen Tradition. Nun zeichnet sich ab: Diese Tradition kann in jedem Fall erhalten bleiben. Das war die wichtigste Erkenntnis einer Videoschalte, zu der die Landtagsabgeordnete Nina Klinkel mit ihren rheinhessischen Kollegen Heiner Illing, Kathrin Anklam-Trapp und Patric Müller betroffene Vereine und Winzer eingeladen hatte. Hintergrund war die Verunsicherung der letzten Wochen ob der vermeintlich strengeren Genehmigung von Events mit Weinausschank in Rheinhessen, vor allem aber in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz. „Unser Ziel ist es, Licht in das Dunkel der Gestattungslage zu bringen und mit etwaigen Missverständnissen aufzuräumen. Das ist uns gelungen“, sagte Klinkel, auf deren Bitte auch Staatssekretär Andy Becht (FDP) aus dem rheinland-pfälzischen Weinbauministerium an der Runde teilgenommen hatte und sich den Fragen aus ganz Rheinhessen stellte.

„In ganz Rheinland-Pfalz gehört das Gläschen Wein zur Lebensart. Für mich gilt daher, in dubio pro vino‘“, eröffnete Becht und hielt fest: „Die Rechtslage hat sich nicht geändert und es gibt auch keine ergänzenden Direktiven des Ministeriums die mobilen Weinstände betreffend. Für uns ist klar: Feste müssen möglich sein. Ausnahmen müssen möglich sein – dies aber im Einklang mit den geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften.“ Becht empfahl den Dialog zwischen Veranstaltern und lokal zuständigen Ordnungsbehörden, um für jeden Einzelfall die passgenaue Lösung zu finden.

Grundsätzlich ist eine Gaststättenkonzession notwendig, um Wein auszuschenken. Ausnahmegenehmigungen zu besonderen Anlässen, ausgestellt von den Ordnungsbehörden, sind möglich, allerdings unter bestimmten Voraussetzungen. So darf die Gewinnabsicht nicht im Vordergrund stehen und es keine regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung sein. „Die Ordnungsbehörden entscheiden über diese Sachverhalte und diese Grundlagen haben sich auch nicht verändert, weder seitens des Bundes, noch des Landes“, verweist Klinkel.

Im Anschluss war eine Fragerunde der betroffenen Veranstalter, Vereine und Winzer möglich, die größtenteils aus der Verbandsgemeinde Rhein-Selz stammten. Wenig verwunderlich, denn hier lag quasi das Epizentrum der nicht erteilten Gestattungen. Allerdings habe man dort aktuell für Veranstaltungen in 2 der 20 Ortsgemeinden Gestattungen angekündigt. Dort, wo demonstriert wurde, in Undenheim und Dexheim. Ein Umstand, der bei den Abgeordneten für Irritation sorgt. Die lokale Landtagsabgeordnete Kathrin Anklam-Trapp hält hierzu fest: „Natürlich muss es auch in den 18 anderen Ortsgemeinden transparent und pragmatisch zugehen“.

Der Austausch und der pragmatische Umgang miteinander stehen bei allen Abgeordneten im Vordergrund. „Rheinhessen lebt auf seinen Plätzen und natürlich ist der Wein bei uns im größten Weinanbaugebiet Deutschlands fester Bestandteil unseres Lebens. Kultur, Recht und Gesetz sind hierbei immer Einklang zu bringen gewesen und so muss es auch weiterhin in allen Orten in der Region möglich sein“, so der Tenor der Abgeordneten.

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